TAGESGELDKONTO - GELDMARKTKONTO
Die
Funktionsweise von Tagesgeldkonten
Bei einem Tagesgeldkonto handelt es sich um ein Sparkonto, dass sich in
erster Linie durch die tägliche Verfügbarkeit des
Geldes auszeichnet.
Obwohl das Geld nämlich dem Geldmarkt zur Verfügung
gestellt wird und
es daher durchaus sein kann, dass es zum Zeitpunkt der Abforderung
gerade verliehen ist, zahlt die Bank den Anleger jederzeit aus.
Grundsätzlich ist es dabei so, dass Einzahlungen auf
Tagesgeldkonten
von jedem beliebigen Konto aus getätigt werden
können. Es kann also
sowohl von Girokonten auf das Tagesgeldkonto überwiesen
werden, wie
auch Unbuchungen zwischen zwei Tagesgeldkonten möglich sind
(jedoch nur
bei ein- und demselben Kreditinstitut). Auszahlungen können
hingegen
nur auf das so genannte Referenzkonto erfolgen.
Für Tagesgeldkonten gelten die selben Sicherungsbestimmungen
wie für
alle anderen Sichteinlagen auch. Legt ein Anleger sein Geld also auf
solch einem Konto an, kann er absolut sicher sein, dass dieses sich
nicht einfach in Luft auflöst - vorausgesetzt er arbeitet mit
einem
deutschen Kreditinstitut zusammen. Während aller Transaktionen
ist das Geld der Anleger nämlich sowohl
durch den staatlichen Bankensicherungsfonds auf der einen, wie auch
durch einen etwaigen privaten Sicherungsfonds auf der anderen Seite
geschützt. Selbst wenn große Geldmengen an ein
Kreditinstitut verliehen
werden, welches dann aufgrund von Konkurs nicht in der Lage ist, das
Geld zurückzuzahlen, ist das Kapital der Anleger so nach wie
vor sicher
und geschützt. Neben diesen beiden Sicherungsfonds gilt seit
der Wirtschaftskrise der Jahre 2008/2009 zudem die Garantie der
Bundesregierung.
Das Referenzkonto zum Tagesgeldkonto
Gelder, die auf einem Tagesgeldkonto angelegt werden, lassen sich zwar
von jedem beliebigen Konto einzahlen, jedoch nur auf das Referenzkonto
auszahlen. Der Grund für dieses Verfahren ist der, dass ein
Tagesgeldkonto sonst seinen eigenständigen Charakter verlieren
und zu
einem gut verzinsten
Girokonto werden würde. Das Referenzkonto
muss sich in aller Regel in Deutschland befinden und
kann nur wenige Male im Jahr neu angegeben werden (in der Regel sind
Änderungen immer nur alle drei Monate möglich). Die
meisten Anleger
benutzen als Referenzkonto das eigene Girokonto.
Kündigungsfristen beim Tagesgeldkonto
Im Gegensatz zu Festgeldkonten haben Tagesgeldkonten keinerlei
Kündigungsfristen. Es ist dem Anleger also sowohl
möglich, jederzeit
über sein eingezahltes Kapital zu verfügen, wie auch
das gesamte Konto
aufzulösen. Zu diesem Zweck reicht in der Regel ein formloses
Schreiben
an das jeweilige Kreditinstitut aus. Das Kapital wird dann
schnellstmöglich auf das angegebene Referenzkonto
überwiesen.
Fordert man lediglich einen bestimmten Geldbetrag von seinem
Tagesgeldkonto ab, lässt das Konto aber weiterhin bestehen,
wird dieses
in aller Regel innerhalb der normalen Überweisungsdauer auf
das
Referenzkonto des Anlegers überwiesen. Eine solche
Überweisung sollte
also selten weniger als drei Werktage benötigen.
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